Gomaringer Gemeinderat: berät Nichtöffentliche Themen die vom Gesetzgeber auf ein Minimum beschränkt sind; seit 2020 werden nichtöffenliche Beratungen und Willensbildungen - nicht nur bei persönliche Themen, auch bei Finanzen, Haushaltsvorberatungen, Sachentscheidungen vor öffentlicher Beratung vorgezogen. BM Steffen Hess stellt die TO auf, nicht wie der Gesetzgeber für Baden-Württembergische in der Gemeindeordnung vorgegeben hat.