Haushaltspläne für 2026 Aufstellungszeiten in jeder selbständige Gemeinde und beim Landkreis Tübingen.

In Baden-Württemberg gilt in den Gemeinden der kommunale Haushalt der durch eine Haushaltssatzung festgelegt wird, die jährlich zum 1. Januar in Kraft tritt und am 31. Dezember desselben Jahres ausläuft. Die Aufstellung erfolgt in einem Prozess, bei dem der Entwurf von der Verwaltung erstellt, im Gemeinderat beraten und beschlossen wird, gefolgt von der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplans und der Verkündung der Haushaltssatzung. Der gesamte Prozess ist an das Kalenderjahr gekoppelt und muss rechtzeitig vor dem 1. Januar abgeschlossen sein, wobei die Haushaltssatzung erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gültig wird.

GemeindeDatum Einbringung Haushalt 2026 in den GemeinderatDatum Beschluss Haushalt 2026 vom Gemeinderat/Kreistag
Tübingen (Stadt)13.11.2529:01:2026
Rottenburg am Neckar11.11.25
Mössingen (Stadt)17.11.2519.01.26
Ammerbuch08.12.25
Bodelshausen-
Dettenhausen13.01.26Doppelt HH 26+27 = 28.1.26
Dußlingen11.12.25
Gomaringen-
Hirrlingen25.11.25
Kirchentellinsfurt11.12.25
Kusterdingen-20.01.2026
Nehren14.12.2502.02.2026
Neustetten15.12.25
Ofterdingen3.2.2026
Starzach-
Landkreis Tübingen08.10.2510.12.25

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